Eine Bundesrichterin in den USA hat bestätigt, dass Kunstwerke, die von KI-Technologie generiert werden, nicht unter das Copyright fallen und keinen Urheberrechtsschutz genießen. Ein Informatiker erlitt eine erneute rechtliche Niederlage, nachdem er erfolglos versucht hatte, ein Kunstwerk, das von einer selbst programmierten KI erstellt wurde, beim Copyright Office anzumelden. Das Bundesbezirksgericht für Washington D.C. entschied, dass menschliche Urheberschaft wesentlich für das Urheberrecht sei.

Der Informatiker reichte 2018 ein Kunstwerk zur Registrierung ein und gab an, es sei „autonom von einem maschinellen Algorithmus“ geschaffen worden. Das Copyright Office lehnte ab, da das Werk „ohne jeglichen kreativen Beitrag eines Menschen“ entstanden sei. Laut amerikanischem Urheberrecht werden nur Werke, die auf den kreativen Kräften des menschlichen Geistes basieren, geschützt. Die Richterin stimmte dem zu und betonte, dass Werke, die nicht von Menschen geschaffen seien, nicht urheberrechtlich geschützt werden können.

 

Wie sieht es in anderen Ländern aus?

Handhaben andere Länder diese Frage anders? Teilweise ja. In Australien wurde im obengenannten Beispiel die KI als Erfinder anerkannt, während Südafrika ein Patent mit ihr als Rechteinhaber ausstellte. Das Urteil aus Washington D.C. wirft Fragen über den Einsatz von KI in der Kunst auf, was Auswirkungen auf die Nutzung der Technologie haben könnte. Verantwortliche betonen jedoch, dass KI als Werkzeug fungiert und Menschen an der kreativen Gestaltung beteiligt bleiben. Der amerikanische Informatiker bekräftigte, dass kein Mensch an der Erschaffung seiner Kunstwerke beteiligt war.

 

Was bedeutet das für KI-generierte Inhalte in Deutschland?

In Deutschland gibt es aktuell noch keine deckungsgleiche Rechtsprechung. Wir bieten keine rechtliche Beratung, doch auch hierzulande dürfte das Thema früher oder später rechtlich beleuchtet werden. Die Frage nach der „Schöpfungshöhe“ KI-generierter Inhalte und die Rolle, die der Mensch dabei spielt, hat auch eine ethische Dimension. Ähnliches kann man sich im Zusammenhang mit ChatGPT fragen. Außerdem wird zu klären sein, inwieweit die Gesellschaft KI-Kunst akzeptiert, sich an sie gewöhnt und weiterentwickelt. Mit Blick auf die EU-Rechtsprechung können diese Fragestellungen durchaus komplex werden.